Agrarkredit

Agrarkredit
Agrarkredit,
 
Kredit, der an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder andere Kreditnehmer (Betriebe des Handels und der Verarbeitung) im Interesse der Landwirtschaft vergeben wird.
 
Nach dem Kreditnehmer unterscheidet man zwischen Hofkredit, der an einzelne Landwirte vergeben wird, und überbetrieblicher Kredit. Nach dem Zweck gliedert man in: Besitzkredit zum Kauf von Grundstücken, besonders den Siedlungskredit; Betriebskredit zum Ankauf von Betriebsmitteln; Meliorationskredit zur Bodenverbesserung; Kredit zur Verbesserung der Agrarstruktur.
 
Die Organisation der Agrarkreditinstitute umfasst: 1) Raiffeisenkreditgenossenschaften und Volksbanken mit ihren Mittelinstanzen, den genossenschatlichen Zentralbanken und dem Spitzeninstitut, der DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank; 2) öffentlich-rechtliche Sparkassen mit ihren Mittelinstanzen, den Girozentralen/Landesbanken und dem Spitzeninstitut, der Deutschen Girozentrale - Deutsche Kommunalbank; 3) private Kreditbanken; 4) öffentlich-rechtliche Landeskreditanstalten; 5) private Hypothekenbanken; 6) Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, insbesondere die öffentlich-rechtliche Landwirtschaftliche Rentenbank als zentrales Refinanzierungsinstitut für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft und die 1989 teilprivatisierte Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank), deren Aufgabenbereich v. a. die Finanzierung von Strukturverbesserungsmaßnahmen umfasst.
 
 
H. Seuster: Die Finanzierung des landwirtschaftl. Unternehmens (21981);
 J. Becker: A. in der Bewährung vom Realkredit zum dinglich gesicherten Personalkredit (1990);
 M. Balz u. a.: A.-Systeme in der Europ. Union (1994).

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Agrar|kre|dit, der: Kredit, der Agrarbetrieben gewährt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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